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   VGH Bayern, 12.05.2020 - 6 ZB 19.1287   

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VGH Bayern, 12.05.2020 - 6 ZB 19.1287 (https://dejure.org/2020,18218)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.05.2020 - 6 ZB 19.1287 (https://dejure.org/2020,18218)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 6 ZB 19.1287 (https://dejure.org/2020,18218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VO (EG) Nr. 73/2009, Art. 34, Art. 2; VO (EG) Nr. 1122/2009 Art. 34 Abs. 2; MOG § 10 Abs. 1 S. 1
    Rückforderung einer landwirtschaftlichen Subvention

  • rewis.io

    Rückforderung einer landwirtschaftlichen Subvention

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2020 - 6 ZB 19.1287
    Wenn die gerichtliche Kontrolle nach weitestmöglicher Aufklärung an die Grenze des Erkenntnisstands stößt, zwingt Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG das Gericht freilich nicht zu weiteren Ermittlungen, sondern erlaubt ihm, seiner Entscheidung insoweit die Einschätzung der Behörde zu der fachlichen Frage zugrunde zu legen, wenn diese auch aus gerichtlicher Sicht plausibel ist (vgl. BVerfG, B.v. 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 u.a. - juris Rn. 18 ff.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2020 - 6 ZB 19.1287
    Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würden (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2020 - 6 ZB 19.1287
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.; BayVGH, B.v. 15.2.2018 - 6 ZB 17.2521 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 C 5.16

    Umsatzsteuerbefreiung von Nachhilfeinstituten: keine Mindestquote von Lehrkräften

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2020 - 6 ZB 19.1287
    Der Senat vermag bereits nicht zu erkennen, dass die maßgeblichen Vorschriften auch unter Berücksichtigung der Eigenart der einschlägigen Verwaltungsmaterie der Behörde überhaupt einen solchen Spielraum einräumen wollen; jedenfalls ist kein hinreichend gewichtiger Sachgrund zu erkennen, der eine derartige Einschränkung der gerichtlichen Kontrolldichte mit Blick auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes rechtfertigen könnte (vgl. dazu BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 C 5.16 - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.03.2016 - 6 ZB 15.622

    Klage gegen Entlassung eines Beamten auf eigenes Verlangen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2020 - 6 ZB 19.1287
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640; BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 6 ZB 15.622 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 05.12.2018 - 5 B 30.18

    Ausgestaltung des Anspruchs des Personensorgeberechtigten auf Bewilligung von

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2020 - 6 ZB 19.1287
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten zu kompensieren (u.a. BVerwG, B.v. 5.12.2018 - 5 B 30.18 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.7.2019 - 6 ZB 19.538 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11

    Darlegungslast der Gemeinde für Unwirksamkeit einer früheren Fassung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2020 - 6 ZB 19.1287
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640; BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 6 ZB 15.622 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 15.02.2018 - 6 ZB 17.2521

    Voraussetzungen der Beitragspflicht eines nicht gefangenen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2020 - 6 ZB 19.1287
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.; BayVGH, B.v. 15.2.2018 - 6 ZB 17.2521 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 30.07.2019 - 6 ZB 19.538

    Verfahren wegen Fürsorgepflichtverletzung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2020 - 6 ZB 19.1287
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten zu kompensieren (u.a. BVerwG, B.v. 5.12.2018 - 5 B 30.18 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.7.2019 - 6 ZB 19.538 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 15.10.2019 - 2 B 16.19

    Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zur Frage der verminderten

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2020 - 6 ZB 19.1287
    Die Aufklärungspflicht verlangt hingegen nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil deren Ergebnis nach seinem Rechtsstandpunkt für den Ausgang des Rechtsstreits unerheblich ist (ständige Rechtsprechung, u.a. BVerwG, B.v. 15.10.2019 - 2 B 16.19 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 3 B 39.13

    Beweiswürdigung des Gerichts bzgl. Anlagespiegels bei Beschädigung des

  • VGH Bayern, 02.05.2014 - 10 ZB 13.1229

    Rücknahme von Aufenthaltstiteln; keine schützenswerte eheliche Lebensgemeinschaft

  • VG Würzburg, 15.04.2019 - W 8 K 16.367

    Streit um Betriebsprämie, hier: Selbstbewirtschaftung, Abgrenzung

  • VGH Bayern, 17.11.2016 - 7 ZB 16.550

    Begriffe "Berechnen" und "Bestimmen" im Prüfungsrecht

  • VGH Bayern, 25.01.2021 - 6 ZB 20.2162

    Widerruf eines Bewilligungsbescheids über die Gewährung einer Soforthilfe wegen

    Um diesen Zulassungsgrund dazulegen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, zudem ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, ferner erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und schließlich darlegen, weshalb ihr eine über die einzelfallbezogene Rechtsanwendung hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2020 - 6 ZB 19.1287 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 6 ZB 21.2723

    Corona-Pflegebonusrichtlinie

    Um diesen Zulassungsgrund dazulegen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, zudem ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, ferner erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und schließlich darlegen, weshalb ihr eine über die einzelfallbezogene Rechtsanwendung hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2020 - 6 ZB 19.1287 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 06.05.2022 - 10 ZB 22.827

    Unzulässigkeit des Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Verletzung der

    Eine "Ergänzung" nach Ablauf der Begründungsfrist ist nicht mehr möglich, weil eine solche Ergänzung das Vorliegen von den Mindestanforderungen entsprechenden fristgerechten Ausführungen mit ergänzungsfähigem Inhalt voraussetzt (BayVGH, B.v. 19.4.2021 - 3 ZB 19.2426 - juris Rn. 4; B.v. 12.5.2020 - 6 ZB 19.1287 - juris Rn. 1; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 53; Roth in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 1.1.2022, § 124a Rn. 71 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 ZB 22.184

    Begrenzte Ämterreichweite bei verkürztem Praxisaufstieg

    Um diesen Zulassungsgrund dazulegen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, zudem ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, ferner erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und schließlich darlegen, weshalb ihr eine über die einzelfallbezogene Rechtsanwendung hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2020 - 6 ZB 19.1287 - juris Rn. 21).
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